Wer sich in der Vergangenheit über eine schlecht verzinste Mietkaution ärgern musste, darf sich freuen. Heutzutage muss die Kaution nämlich nicht mehr auf einem schlecht verzinsten Sparbuch „schlummern“. Die Mietkautionsbürgschaft erobert mehr und mehr die Herzen der Mieter. Gegen eine geringe Jahresgebühr spart man sich die oft nicht unerhebliche Kautionssumme und das frei gewordene Geld steht einem für andere, wichtigere Ausgaben zur Verfügung. So könnte man als Mieter dieses Geld z. B. anderweitig anlegen und wesentlich höhere Zinsen erwirtschaften. Aber auch für einen Umzug, wo die Kasse sowieso meist stark überlastet wird, stünde einem das Geld zur freien Verfügung. Eigentlich gibt es die Mietkautionsbürgschaft schon lange – sie ist also vom Prinzip her keine neue Erfindung. Noch vor ca. 3 Jahren wurden Mietern die Bürgschaften ausschließlich durch Banken ausgestellt. Dann wurde dieser Markt nach und nach durch die Versicherungsgesellschaften erobert. Der Unterschied zwischen einer Bankbürgschaft und der Mietbürgschaft durch eine Kautionsversicherung ist schnell erklärt. Banken verlangen bei Herausgabe einer Kautionsbürgschaft Sicherheiten wie z. B. eine Gehaltsabtretung damit sie im Leistungsfall, sprich bei Zahlung der Kautionssumme an den Vermieter, sich die Kaution zügig vom Mieter zurückholen. Auch eine Heruntersetzung des Überziehungskredits um die Höhe der Bürgschaftssumme ist eine Möglichkeit. Wird die Bürgschaft nicht mehr benötigt, wird man selbstverständlich von den abverlangten Sicherheiten befreit.
Wird die Mietkautionsbürgschaft durch einen Versicherer gestellt, braucht man kein bestimmtes Konto bei einer Bank. Die Versicherungen arbeiten bankenunabhängig. Auch eine Gehaltsabtretung ist nicht erforderlich. Da keine Bank im Spiel ist, wird auch keine Kreditlinie geschmälert. Um es auf den Punkt zu bringen, verschaff man sich als Mieter mit der Mietbürgschaft durch eine Kautionsversicherung erhebliche finanzielle Vorteile.