Treppenhaus “Unternehmen Mitte” Basel

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Frage von kralle28: Wie lange hat der vermieter zeit etwas zu unternehmen??
Wir haben seit diesem Winter (Neubau 1 1/2) Schimmel in der Wohnung. Es bezieht sich auf die Aussenecken an der Decke in Schlafzimmer und Bad. Haben es dem Vermieter schon gemeldet, er meinte allen ernstes wir sollten es mit PRILWasser wegputzen. Haben wir natürlich nicht gemacht. Wir sollen uns wieder melden wenn der Schimmel wieder da ist. Meine Frage ist nun, wenn ich ihn jetz wieder anrufe, und ihn bitte etwas dagegen zu unternehmen, wie lange hat er dann zeit?? Ab wann kann ich die Miete mindern, und um wieviel kann ich das tun??
Beste Antwort:
Answer by breaker.gandalf
der Mieterbund sllte sich mit sowas auskennen.
http://www.mieterbund.de/
Was denken Sie? Antworten Sie jetzt!
Den Vermieter nochmal ansprechen ansonsten Miete kürzen ,wie viel kann Dir der Mieterschutzbund sagen,mußt aber Mitglied sein,oder wenn Du eine Rechtsschutzver-
sicherung mit Mietrecht hast ,oder es kann sein das die
Verbraucher zentrale Auskunft geben kann
Oft ist es sehr langwirig, bei Vermietern etwas zu erreichen, weil alles Geld kostet… ich hab auch grad sowas am Laufen.
Was sicher hilft… unter Druck setzen, höflich aber direkt eine Deadline setzen und
immer schriftlich, geht schneller per FAX. Das funktioniert sicher, vor allem wenn es gesundheitliche Schäden verursachen kann. Darauf dann deutlich hinweisen.
Viel Glück
Ein Anruf nützt nix und berechtigt schon gar nicht zu einer Mietminderung. Damit hast du nichts in der Hand.
Erforderlich ist eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung, am besten per Einschreiben. Die Frist muss angemessen sein – vielleicht 14 Tage – und du kannst in dem Schreiben mit Mietminderung drohen, falls der Vermieter die Frist ungenutzt verstreichen lässt. Es könnte aber schwierig sein, die Minderung zu bezifferen, es gibt keine einheitliche Rechtsprechung dazu.
Grundsätzlich schriftlich die Mängel bekannt geben!
Eine Frist zur Beseitigung setzen!Am Besten den Mieterbund
einschalten!
Schimmel ist eine gesundheitsgefährdende Sache…
Ihr könntet ihm natürlich schriftlich per Einschreiben eine Frist zur Beseitigung setzen… (meist 14 Tage)- aber es gibt Vermieter, die sich da einen sch… drum kümmern.
Ich selber habe nur schlechte Erfahrungen gesammelt und gehe deshalb immer direkt zu einem Anwalt. Denn wenn ein Brief vom Anwalt kommt, dann reagieren sie meist schneller.
Außerdem wäre es nicht ratsam auf eigene Faust die Miete zu kürzen. Du solltest immer auf “Nummer sicher” gehen und lieber genaue Infos darüber einholen und sich z.B. beim Anwalt oder Mieterbund rückversichern.
Solltest du den Mieterbund bitten wollen, dir dabei zu helfen, dann mußt du dort erst Mitglied werden…Jahresbeitrag liegt meines Wissen bei 60 – 100 Euro. Dafür kann man auch schon fast einen Anwalt nehmen. (Außer ihr bekommt natürlich Gerichtskostenbeihilfe =für Geringverdiener)
Fazit: Entweder es erstmal selber per Einschreiben versuchen und hoffen, daß etwas passiert
oder
gleich einen Anwalt einschalten! Fotos machen wäre auch nicht verkehrt, dann kann der Anwalt gleich selber sehen, was sache ist
hi, mache fotos von dem schimmelbefall, entferne ihn nicht selbst, geh zum arzt lass dich auf schimmelpilz untersuchen. der arzt wird, wenn du einverstanden bist sich mit dem umweltamt in verbindung setzen, die melden sich dann bei dir, die machen fotos und nehmen proben von dem schimmelpilr und untersuchen ihn. aufgrund des ergebnisses kann ein arzt dann dein blut testen ob es bereits antikörper von dem pilz enthält oder nicht. deinem vermieter solltest du alles schriftlich mitteilen. ihm eine frist zur beseitigung von 4 wochen setzen, ihm mitteilen das du die miete, nach ablauf der frist, kürzen wirst, kannst auch die miete unter vorbehalt zahlen, dies auf die überweisung schreiben. passiert dann noch immer nix, dann kannste die miete um 10 – 30 % kürzen. danach wird er reagieren. alles schriftlich machen, nie telefonisch. und lass dir von zeugen den pilzbefall schriftlich, mit datum uhrzeit, bescheinigen.
Vorsicht! Schimmelbildung an diesen Stellen hat seine Ursache meistens in mangelhafter Belüftung und dafür bist einzig und alleine Du zuständig!
Genaues kann nur ein Sachverständiger feststellen.
Pril hilft in keinen Fall. Wenn dann Spirtus. Mach den Vermieter schriftlich auf den Mangel aufmerksam und setze ihm eine Frist von 3 Wochen. Du kannst das schon abreiben, damit Du Argumente beim Vermieter hast. Wenn Du nichts unternimmst, kann der Vermieter sagen, Du hättest nichts unternommen. Vermutlich ist es ein Baufehler oder die Luftfeuchtigkeit ist zu hoch wegen des Neubaus.
Trete lieber in den Mieterschutzbund ein,da kümmern die sich drum,denn man hat alleine kaum eine Chance,gegen Vermieter ernsthaft anzugehen.Es ist immer langwirig,bis man was,wenn überhaupt erreicht.Die haben Anwälte und kennen sich gut damit aus und man muß sich nicht damit rumärgern.
Informiere deinen Vermieter schriftlich noch einmal, dass ihr Schimmel habt und dokumentiere auch für dich z.B. mit Fotos, wie der gegenwärtige Zustand ist. Setze dem Vermieter eine Frist von 4 Wochen, da bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, um den Schimmel zu beseitigen. Ich würde an deiner Stelle vorsichtshalber auch schon beschreiben wie ihr lüftet. Ich gehe mal davon aus, dass du 3 bis 5 mal am Tag 6-8 Minuten stoßlüftest. Sollte dein Vermieter weder reagieren, noch den Schaden beseitigen, kündige schriftlich eine Mietminderung an. Die Höhe der Mietminderung – da rate ich dir, dich mit dem Mieterbund in Verbindung zu setzen.